Internationaler Vermittlungsvertrag
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Inhaltsverzeichnis
Parteien
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Unterschriften |
Beschreibung
Der internationale Provisionsvertrag regelt die Beziehungen zwischen einer Person oder einem Unternehmen (Kommissionär), der als Geschäftsvermittler auftritt, und einem Unternehmen (Geschäftsherr), das Erzeugnisse liefert und auf internationalen Märkten vertreten sein möchte. Der Kommissionär bietet den Kunden die Erzeugnisse in einem zugeordneten Gebiet (normalerweise ein Land) strikt im Einklang mit den Verkaufsbestimmungen und -bedingungen an, die ihm vom Geschäftsherrn vorgegeben werden. Die Vergütung des Kommissionärs besteht einzig und allein in einer Provision, die als Prozentsatz der getätigten und dem Geschäftsherrn tatsächlich bezahlten Verkäufe festgesetzt wird. Zwischen dem Kommissionär und dem Geschäftsherrn besteht kein Arbeitsverhältnis, sondern nur eine Geschäftsbeziehung. In diesem Sinne hat der Kommissionär bei Beendigung des Vertrags keinen Anspruch auf eine Abfindung. Bei den wichtigsten Aspekten des Vertrags (Exklusivität, Provisionen, Streitbeilegung) werden alternative Fassungen vorgeschlagen, damit derjenige, der den Vertrag ausarbeitet (Kommissionär oder Geschäftsherr) die passendsten auswählt. Dieser Vertrag ist in Deutsch abgefasst. Er ist auch in Englisch verfügbar. |